Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag (Stand September 2024)

Petra Kessler-Haubold – Heilpraktikerin für Psychotherapie (HP Psych) nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG), Praxis: Am Schmiedenfeld 3, 82335 Berg. 


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge 

1.1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie (HP Psych) und dem/der Klientin (nachfolgend „der Klient“) als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

1.2. Mit seinem Erscheinen in der Praxis bringt der Klient den Willen zur Behandlung zum Ausdruck. Mit der Aufnahme der Behandlung ist der Vertrag geschlossen. 

1.3. Die HP Psych ist berechtigt, eine Behandlung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mögliche Gründe sind ein mangelndes Vertrauensverhältnis, fehlende Spezialkenntnisse für das Krankheitsbild, ein Behandlungsverbot aus gesetzlichen Gründen, Sprachbarrieren oder die fehlende Mitarbeit des Klienten. Auch der Klient hat das Recht, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. 


§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages 

2.1. Die HP Psych ist verpflichtet, den Klienten über die Vorgehensweise aufzuklären und so zu informieren, dass der Klient auf Grundlage der erhaltenen Informationen eine freie Entscheidung treffen kann. Der Klient hat das Recht, auf die Aufklärung zu verzichten.

2.2. Die HP Psych wendet ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Beratung, Diagnose und Behandlung des Klienten sorgfältig, gewissenhaft und zum Wohle des Klienten an. Ein Therapieerfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

2.3. Die HP Psych erbringt ihre Leistungen in den Räumen der Praxis (Paxisadresse). 

2.4. Die Behandlung der HP Psych ersetzt keine Untersuchung oder Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden und Krankheitsbildern selbstverantwortlich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Sofern sich der Klient bereits in ärztlicher Behandlung befindet, ist eine Grundvoraussetzung für eine ergänzende Behandlung durch die HP Psych, dass sie über ärztliche Diagnosen und Therapien Auskunft erhält.


§ 3 Honorierung der HP Psych

3.1. Der derzeitige Satz beträgt 75,00 Euro pro 60 Minuten. Sollte ein vereinbarter Termin etwas mehr Zeit als 60 Minuten benötigen, so wird diese Mehrzeit im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Häufig dauert eine Sitzung ca. 90 Minuten, wofür ich 100 Euro berechne. Für junge Erwachsene bis 25 Jahre wird ein reduziertes Honorar in Höhe von 60 Euro berechnet.

3.2. Das Honorar ist vom Klienten selbst zu bezahlen. Über das Honorar erhält der Klient eine Rechnung. Die Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ausgestellt. Die Rechnung kann vor Ort in bar beglichen werden oder per Girocard, Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay.

3.3. In einigen Fällen übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie. Die Abklärung und entsprechende Antragsstellung sind Aufgaben des Versicherten. Die HP Psych erteilt in Erstattungsfragen gegenüber Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte erhält ausschließlich der Klient. Bescheinigungen, die über die Rechnungsstellung hinausgehen, sind honorarpflichtig und werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.

 

§ 4 Vertraulichkeit der Behandlung 

4.1. Die HP Psych behandelt alle Informationen und Daten von Klienten vertraulich und erteilt bezüglich Diagnosen, Therapien, Begleitumständen und persönlichen Verhältnissen des Klienten nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Auskünfte an Dritte. 

4.2. Absatz 1. gilt dann nicht, wenn die HP Psych aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. 

4.3. Absatz 1. kann ferner ausgesetzt werden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die HP Psych oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen vor Gericht entlasten kann. 

4.4. Die HP Psych führt Aufzeichnungen über die durchgeführten Leistungen bei Klienten. Die HP Psych kann dem Klienten ohne Angabe von Gründen eine Einsicht in die Patientendokumentation verwehren. 

4.5. Absatz 2. bleibt unberührt. Sofern der Klient eine Behandlungsakte verlangt, erstellt die HP Psych diese honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand.

4.6. Die Daten zu Klienten werden 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten. 


§ 5 Salvatorische Klausel 

5.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 


§ 6 Gerichtstand 

6.1. Zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Starnberg